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Einfach und schnell

Unser Ratgeber für Ihre Therapie

Rehabilitation kann der Gesundheit einen großen Schub nach vorne geben – vor allem, wenn Sie sich aktiv einbringen. Lesen Sie hier, wie Sie Ihren Anspruch auf eine Reha geltend machen.

Viele Patienten sind sich nicht bewusst, dass sie das Recht haben, eine Rehaklinik auszuwählen, die ihrem individuellen Krankheitsbild entspricht. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen, wie Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht bereits bei der Beantragung Ihrer Reha Gebrauch machen können. Unser Ziel ist es, Sie bei der Beantragung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme zu unterstützen. Dazu stellen wir Ihnen alle erforderlichen Dokumente und Formulare zentral zur Verfügung, damit Sie sie bequem herunterladen können.

Mit unserer übersichtlichen Sammlung von Dokumenten möchten wir Ihnen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen, die sowohl Sie als auch Ihr behandelnder Arzt benötigen, um den Antrag auf Rehabilitation unkompliziert und reibungslos zu stellen. Die Einbeziehung Ihres behandelnden Arztes ermöglicht es den Kostenträgern, eine fundierte Bewertung des Antrags vorzunehmen und die erforderlichen Maßnahmen angemessen zu bewilligen.

 

Es gibt mehrere Stufen bei der Behandlung von Suchterkrankungen:

Der erste Schritt aus der Abhängigkeit von Alkohol, Drogen und Medikamenten führt häufig über Beratungsstellen. Hier erhalten Betroffene qualifizierte Informationen und eine professionelle Beratung bezüglich der erforderlichen nächsten Schritte. Anschließend erfolgen weitere Behandlungen.

Bei einer Abhängigkeit von Alkohol, Drogen und Medikamenten steht zuerst eine Entzugsbehandlung an. Diese Leistung wird von der Krankenkasse erbracht und erfolgt normalerweise in einer darauf spezialisierten psychiatrischen Fachklinik, da eine medizinische und ärztliche Begleitung notwendig ist.

Idealerweise folgt die Entwöhnungsbehandlung direkt im Anschluss an den körperlichen Entzug und die Entgiftung. In der suchtmedizinischen Rehabilitation arbeiten Teams aus Ärzten, Therapeuten und Suchtexperten eng zusammen, um das Ziel einer dauerhaften Entwöhnung vom Suchtverhalten mithilfe psychologischer, sozialer und medizinischer Unterstützung zu erreichen. Die Klinik Brilon-Wald hat sich auf diese Art der Behandlung spezialisiert.

Für Versicherte der Rentenversicherung ist der Kostenträger der Rentenversicherungsträger. Die sogenannte "suchtmedizinische Rehabilitation" muss bei diesem beantragt werden.

Im Anschluss an eine Rehabilitation wird eine Nachsorge oder die Teilnahme an Sucht-Selbsthilfegruppen empfohlen, um den erfolgreichen Behandlungsverlauf weiter zu unterstützen.

Sie möchten eine Reha in unserer Klinik machen? Dann nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht. Ihnen steht gesetzlich das Recht zur freien Wahl Ihrer Reha-Klinik zu. Dieses Recht ermöglicht es Ihnen, Ihren berechtigten Wünschen entsprechend zu handeln. Schon bei der Antragstellung können Sie Ihre Wunschklinik benennen. Viele Patienten machen schon heute von Ihrem usdrücklichen Wunsch Gebrauch, ihre Reha in einer der sechs Kliniken der Fuest Familienstiftung durchzuführen.

Wir behandeln Patienten mit Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit sowie Spielsucht als Begleiterkrankung.

Weiterhin werden auch schwangere Frauen und Mütter mit noch nicht schulpflichtigen und schulpflichtigen Kindern im Alter ab einem Jahr aufgenommen. Bis zu drei Kinder können in die Einrichtung mitgebracht werden. Unsere Einrichtung hat Partnerschaften mit Tagesmüttern, Kindereinrichtungen und Schulen. Eine Aufnahme von Kindern mit Handicap ist möglich.

Die Länge der Therapie ist zunächst abhängig von der Kostenzusage Ihres Leistungsträgers, dabei spielen auch die Anzahl und der Umfang Ihrer Vorbehandlungen eine Rolle. Die Regelbehandlungszeit in unserem Hause beträgt 15 Wochen. In Abhängigkeit der Art der Maßnahme und des Kostenträgers zwischen sechs und 24 Wochen.

Ausschlusskriterien für eine Behandlung bei uns sind Schizophrenie im akuten Stadium, akute Suizidalität, demenzielle Störungen, die eine Teilnahme an therapeutischen Abläufen ausschließen, akute Heroinabhängigkeit sowie schwere organische Erkrankungen, die eine intensive Behandlung voraussetzen. Auch Sexualstraftäter werden bei uns nicht aufgenommen.

Vor Aufnahme ist zunächst die Kostenfrage zu klären und ein Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Leistungsträger zu stellen, in der Regel die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder die Krankenkasse. Eine Einweisung durch den Hausarzt genügt nicht.

Für die Antragstellung gibt es spezielle Formulare. Da neben dem Antrag auch ein Sozialbericht sowie ein ärztliches Gutachten erstellt werden müssen, empfehlen wir, die Hilfe einer örtlichen Suchtberatungsstelle in Anspruch zu nehmen; dort können die Antragsunterlagen ausgefüllt, zusammengestellt und weitergeleitet werden. Das Arztgutachten kann durch Ihren Hausarzt erstellt werden. Falls Sie zuvor in einem Krankenhaus eine Entzugsbehandlung (Entgiftung) durchführen, kann die Antragstellung auch durch den dortigen Sozialdienst erfolgen.

Die Deutsche Rentenversicherung überprüft, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gegeben sind, sie leitet den Vorgang ggf. an die Krankenkasse weiter, falls diese zuständig ist.

Da in der Klinik Brilon Wald zumeist Patienten und Patientinnen aus der Region Westfalen behandelt werden, sind die zuständigen Leistungsträger in erster Linie die Deutsche Rentenversicherung Westfalen und die Knappschaft-Bahn-See. Versicherte aus anderen Regionen oder bei der DRV Bund Versicherte können bei ihrer Rentenversicherung ebenfalls einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Behandlung in unserem Haus stellen, es besteht aber unsererseits kein Vertragsverhältnis mit diesen Versicherungen.

Für die Beantragung von Leistungen zur medizinischen Rehhabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen gibt es spezielle Antragsformulare. Teile der Unterlagen sind von Ihnen auszufüllen. Ihr behandelnder Arzt füllt den ärztlichen Befundbericht aus. Schicken Sie die ausgefüllten Formulare im Anschluss an Ihren Kostenträger. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 2 bis 4 Wochen einen Bewilligungsbescheid.

Wir haben für Sie die Antragsunterlagen der Deutschen Rentenversicherung zusammengestellt. Es handelt sich dabei um ausfüllbare Dokumente, die Sie handschriftlich oder mit Ihrem PC ausfüllen können.

In der Regel macht die Beratungsstelle oder Entgiftungsstation einen Aufnahmetermin mit unserer Verwaltung. Sie können bei Vorliegen einer Kostenzusage diesen Termin auch persönlich absprechen.

Beamte und Selbständige klären die Kostenübernahme mit ihrem Versorgungswerk, z.B. der Beihilfe und/oder mit ihrer privaten Zusatzversicherung. Für beide Gruppen gilt, dass sie für Ihre Kosten in der Klinik ganz oder teilweise selbst aufkommen. Daher ist für eine Aufnahme in unserer Klinik auch kein Sozialbericht bzw. ärztliches Gutachten erforderlich. Dennoch macht es Sinn, wenn mögliche Vorbefunde, z.B. des Hausarztes, zeitnah erhoben werden und uns zur Verfügung gestellt werden. Es ist empfehlenswert, wenn Sie als Privatpatient vor Aufnahme Kontakt mit unserem Leitenden Therapeuten aufnehmen.

Wenn Sie nicht mehr im Erwerbsleben stehen und auf Dauer eine Rente beziehen, geht es bei Ihnen nicht mehr um eine berufliche Rehabilitation. Dann übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten. Auch hier muss zuvor ein Antrag gestellt werden. Auch wenn Sie bisher noch gar nicht versicherungspflichtig einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Die Kostenzusage bleibt ein halbes Jahr gültig. Nach Ablauf der Frist muss ein neuer Antrag gestellt werden, evtl. in Form eines Kurzantrages in Ergänzung der alten Unterlagen.

Wenn Sie sich derzeit in einer stationären Entgiftung befinden, klären Sie bitte mit den behandelnden Ärzten und Sozialarbeitern vor Ort ab, ob die Möglichkeit besteht, aus der Entgiftung heraus einen Eilantrag bei Ihrem zuständigen Leistungsträger zu stellen.

Eine Entgiftung vor Therapiebeginn ist nicht zwangsläufig erforderlich, doch der Patient sollte während der Aufnahme "clean" sein. Alternativ erfolgt der Therapiebeginn nahtlos im Anschluss an eine Entgiftungsbehandlung. Dies ist insbesondere bei THC-Konsum zu empfehlen. 

Notfalls ist auch eine Entgiftung in der Klinik möglich.

m Internet stehen verschiedene Informationsquellen zur Auswahl einer geeigneten Rehaklinik zur Verfügung:

  1. Die Internetseiten der Fuest Familienstiftung bieten eine Übersicht über ihre medizinischen Reha-Kliniken und Fachkliniken für Abhängigkeitserkrankungen.

  2. Bei der Deutschen Rentenversicherung finden Sie eine Übersicht über Reha-Einrichtungen. Hier können Sie nach Namen und behandelten Erkrankungen - z.B. Abhängigkeitserkrankungen -  suchen.

  3. Zudem gibt es weitere Verzeichnisse im Internet. Eine nahezu vollständige Liste stationärer Reha-Einrichtungen finden Sie auf www.rehakliniken.de.

Nicht jede Klinik ist für jeden Menschen geeignet. Bei der Auswahl Ihrer Klinik sollten Sie sich am besten folgende Fragen stellen:

  • Ist die Reha-Klinik auf die Behandlung stoffgebundener Süchte und die Suchtauslöser Alkohol, Medikamente, Drogen etc. spezialisiert?
  • Welche Umgebung bevorzuge ich – Berge, Meer und in welcher Entfernung zu meiner Heimat? Mögen Sie Wälder und die Natur?
  • Welche Klinik bietet ein hohes therapeutisches Niveau und schafft eine heilende Atmosphäre?
  • Gibt es besondere Therapieformen, Behandlungsangebote und -konzepte? Davon gibt es bspw. in unserer Klinik Brilon-Wald reichlich. Es werden Eltern-Kind-Therapien angeboten und Therapien für Menschen, die mehrere stationäre Entwöhnungsbehandlungen abgeschlossen haben und rückfällig geworden sind. Ein weitere Therapieangebote richten sich an Menschen mit türkischem Migrationshintergrund oder Menschen mit traumatischen Erlebnissen. 
  • Welche Klinik ist zertifiziert und gewährleistet somit eine hohe Qualität?

Es ist beruhigend zu wissen, dass alle Kliniken der Fuest Familienstiftung erfolgreich mehrere Qualitätsmanagement-Systeme implementiert haben. Sie erfüllen das Qualitätssicherungsprogramm der Deutschen Rentenversicherung sowie die Normen der Deutschen Gesellschaft für medizinische Rehabilitation (DEGEMED). Zusätzlich sind die internen Arbeitsabläufe nach den Kriterien der DIN EN ISO 9001 zertifiziert.

Haben Sie schon in unseren "Häufigen Fragen" nachgeschaut? 

Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen.

zu den häufigen Fragen